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(2006): AU - Abgasuntersuchung für Motorrroller
verfasst von: Domspatz

Technik- Informationen unbestritten kommt sie - die AU für Motorroller, Motorräder und
Kleinkrafträder die ab 1. Januar 1989 zum Strassenverkehr zugelassen wurden.

Soweit, so gut.

gemessen wird bei der Motorrad- und Roller AU nur der Kolenmonoxyd (CO)-Gehalt im Leerlauf. Dabei wird zwischen Fahrzeugen mit geregeltem KAT ( G-Kat ) und solchen ohne bzw. mit ungeregeltem KAT differenziert.

Jetzt zum Interessanten an der ganzen Geschichte:


Für Besitzer von Nachrüst-Schalldämpfern kann eben diese AU Verordnung sehr heikel werden.
Viele Zubehör-Auspuffanlagen werden seit Jahren von den Herstellern ohne KAt, aber inclusive ABE verkauft.
Diese Fahrzeuge dürften- wenn die Prüfstelle die Grenzwerte der Typenprüfung zu Grunde legt, ( Typ Honda Deauville, Atlantic, Varadero z.B. ) sang- und klanglos durchfallen-

Die Möglichkeit einen KAT nachträglich aus den Fahrzeugpapieren austragen zu lassen, macht nur dann Sinn, wenn das gleiche Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung auch ohne KAT auf dem Markt erhältlich war.

In Deutschland war die nur bei einigen BMW Modellen der Fall.

Jetzt kommt der Klops:

Genau genommen erlischt mit dem Anbau einer solchen Auspuffanlage die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, denn nach § 19 ABS. 2.4 der STVZO ist eine Änderung des Abgasverhaltens nicht zulässig.

Hiervon gibt es nur eine Ausnahme:



Wenn der Hersteller nachweist, dieses in teueren Einzeltests, daß die Ersatzauspuffanlage die Werte des Originalschalldämpfers erreicht.

Also geht in Punkto Auspuff nichts anderes als die Originalausführung und kein LeoVince.

Liebe Grüße Domspatz
" Der Flattervogel aus dem Bergischen Land "

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